Notariell beglaubigte Übersetzung
Notariell beglaubigte Übersetzung – Kosten, Bedeutung und ein weitverbreiteter Irrtum
Der Begriff „notariell beglaubigte Übersetzung“ wird sehr häufig gesucht, ist jedoch fachlich ungenau. In Deutschland handelt es sich dabei in der Regel um eine umgangssprachliche Bezeichnung für zwei unterschiedliche Vorgänge, die oft miteinander verwechselt werden:
- die beglaubigte Übersetzung
- die notarielle Beglaubigung
Beide Leistungen haben unterschiedliche Zwecke, Zuständigkeiten und Kosten. Im Folgenden klären wir, was jeweils gemeint ist – und welche Kosten tatsächlich entstehen.
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, die von einer öffentlich bestellten, beeidigten oder ermächtigten Übersetzerin bzw. einem Übersetzer angefertigt wird.
Merkmale einer beglaubigten Übersetzung
- vollständige und inhaltlich korrekte Übersetzung des Ausgangsdokuments
- Bestätigungsvermerk der Übersetzerin oder des Übersetzers
- Unterschrift und Stempel
- Anerkennung bei Behörden, Gerichten und Hochschulen
Wer darf beglaubigte Übersetzungen anfertigen?
Ausschließlich beeidigte bzw. ermächtigte Übersetzer dürfen beglaubigte Übersetzungen ausstellen. Notare sind hierfür nicht zuständig und dürfen keine Übersetzungen beglaubigen, da sie keine sprachliche Prüfung vornehmen.
Typische Anwendungsfälle sind unter anderem:
- Geburtsurkunden
- Heiratsurkunden
- Schul- und Hochschulzeugnisse
- gerichtliche Unterlagen
- Verträge für Behörden
Was ist eine notarielle Beglaubigung?
Eine notarielle Beglaubigung hat keinen Bezug zur inhaltlichen Richtigkeit einer Übersetzung. Der Notar bestätigt ausschließlich:
- die Echtheit einer Unterschrift
- oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original
Der Notar prüft weder den Inhalt noch die Sprache eines Dokuments, fertigt keine Übersetzungen an und bestätigt keine sprachliche Richtigkeit.
Beispiele für notarielle Beglaubigungen:
- Beglaubigung einer Unterschrift unter einer Erklärung
- Beglaubigte Kopie eines Dokuments
- Apostille oder Legalisation in Sonderfällen
Was ist mit „notariell beglaubigte Übersetzung“ gemeint?
In der Praxis ist mit dem Begriff „notariell beglaubigte Übersetzung“ fast immer eine beglaubigte Übersetzung gemeint, die für offizielle Zwecke benötigt wird.
Der Ausdruck hat sich umgangssprachlich etabliert, ist jedoch fachlich nicht korrekt.
Korrekte Bezeichnungen wären:
- beglaubigte Übersetzung
- beglaubigte Übersetzung mit zusätzlicher notarieller Beglaubigung (nur in Ausnahmefällen)
Notariell beglaubigte Übersetzung – Kosten im Überblick
Da es sich um zwei getrennte Leistungen handelt, setzen sich die Kosten – falls beide tatsächlich erforderlich sind – entsprechend zusammen.
Kosten einer beglaubigten Übersetzung
- abhängig von Sprachkombination
- abhängig von Textlänge und Schwierigkeitsgrad
- häufig zwischen 1,50 € und 2,20 € pro Normzeile
- zuzüglich eventueller Beglaubigungspauschale
Kosten einer notariellen Beglaubigung
- gesetzlich geregelt (GNotKG)
- in der Regel 10–20 € pro Beglaubigung
- unabhängig vom Umfang der Übersetzung
In den meisten Fällen reicht eine beglaubigte Übersetzung vollständig aus. Eine zusätzliche notarielle Beglaubigung ist nur in speziellen Ausnahmefällen erforderlich.
Fazit
Der Begriff „notariell beglaubigte Übersetzung“ ist weit verbreitet, aber sachlich falsch. Wichtig ist:
- Beglaubigte Übersetzungen werden von beeidigten Übersetzern erstellt
- Notare beglaubigen keine Übersetzungen
- Notarielle Beglaubigungen betreffen nur Unterschriften oder Kopien
Um unnötige Kosten und Verzögerungen zu vermeiden, sollte vorab geklärt werden, welche Form der Beglaubigung tatsächlich gefordert ist.
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Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung für Behörden, Gerichte, Hochschulen oder das Ausland benötigen, unterstützt Sie ein professionelles Übersetzungsbüro mit beeidigten Übersetzern zuverlässig und rechtssicher.
Sie erhalten eine rechtlich anerkannte Übersetzung, transparente Kosten und eine klare Einschätzung, ob in Ihrem Fall tatsächlich eine zusätzliche notarielle Beglaubigung erforderlich ist.
Tipp: In den meisten Fällen reicht eine beglaubigte Übersetzung vollständig aus – wir beraten Sie ehrlich und ohne unnötige Zusatzkosten.
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FAQ: Notariell beglaubigte Übersetzung Kosten
Gibt es „notariell beglaubigte Übersetzungen“ überhaupt?
In der Regel nicht als eigenständige Leistung. Meist ist damit eine beglaubigte Übersetzung gemeint (durch beeidigte/ermächtigte Übersetzer). Eine notarielle Beglaubigung ist etwas anderes und betrifft typischerweise Unterschriften oder Kopien – nicht die sprachliche Richtigkeit einer Übersetzung.
Was kostet eine „notariell beglaubigte Übersetzung“?
Die Kosten setzen sich – falls beides erforderlich ist – aus zwei Teilen zusammen: (1) Kosten für die beglaubigte Übersetzung (abhängig von Sprache, Umfang und Fachlichkeit) und (2) Kosten für eine notarielle Beglaubigung (z. B. Unterschrifts- oder Kopiebeglaubigung). In den meisten Fällen reicht jedoch die beglaubigte Übersetzung allein.
Was ist der Unterschied zwischen beglaubigter Übersetzung und notarieller Beglaubigung?
Eine beglaubigte Übersetzung bestätigt die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung durch eine beeidigte/ermächtigte Übersetzerin oder einen Übersetzer. Eine notarielle Beglaubigung bestätigt dagegen die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original – nicht den Inhalt oder die sprachliche Qualität.
Wer darf eine beglaubigte Übersetzung erstellen?
Beglaubigte Übersetzungen dürfen nur öffentlich bestellte, beeidigte oder ermächtigte Übersetzer anfertigen (je nach Bundesland und Zuständigkeit). Notare sind hierfür nicht zuständig.
Wann brauche ich zusätzlich eine notarielle Beglaubigung?
Nur in Ausnahmefällen – etwa wenn eine Stelle ausdrücklich eine notarielle Beglaubigung verlangt, z. B. für eine beglaubigte Kopie oder die Beglaubigung einer Unterschrift. Für typische Behördengänge reicht fast immer die beglaubigte Übersetzung.
Wird eine beglaubigte Übersetzung im Ausland anerkannt?
Häufig ja, aber es kommt auf das Land und die Behörde an. Manche Stellen verlangen zusätzlich eine Apostille oder Legalisation für das Originaldokument oder bestimmte Nachweise. Ein Übersetzungsbüro kann vorab prüfen, was in Ihrem Fall wirklich benötigt wird.
Wie kann ich die Kosten für eine beglaubigte Übersetzung niedrig halten?
Schicken Sie gut lesbare Scans/Fotos, liefern Sie vollständige Unterlagen und klären Sie vorab, ob wirklich eine notarielle Beglaubigung nötig ist. Oft entstehen Mehrkosten nur, weil Anforderungen verwechselt oder Dokumente unvollständig eingereicht werden.
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